
Jugendschutzbestimmungen
Wir nehmen Jugendschutz sehr ernst! Deswegen wird am Einlass euer Alter kontrolliert. Zu folgenden Zeiten könnt ihr euch während des Crossover-Festivals auf dem Festivalgelände aufhalten:
• unter 18 Jahre: bis 00:00 Uhr, mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten inkl. Perso-Kopie des Erziehungsberechtigten auch nach 00:00 Uhr
• unter 16 Jahren: bis 22:00 Uhr, mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten inkl. Perso-Kopie des Erziehungsberechtigten bis 00:00 Uhr
Wenn ihr U18 seid und auf unserem Campingplatz übernachten möchtet, müssen eure Erziehungsberechtigten die Aufsicht für euch schriftlich auf eine andere Person übertragen (Muttizettel). Einen Vordruck findet ihr hier: https://www.mutti-zettel.info/wp-content/uploads/2020/02/Muttizettel-Vorlage.pdf
Eure Begleitperson muss volljährig sein. Außerdem muss sie auf dem Campingplatz bei euch bleiben, und jederzeit von uns erreichbar sein.
Bitte gebt hierfür eine Version eures Muttizettels inkl. Kopie der Personalausweises eures Erziehungsberechtigten am Einlass ab, und tragt eine zweite Version immer bei euch!
Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.